Urteil gegen den Landesplan zur Entwicklung des Flughafenstandorts Schönefeld

Nervosität macht sich breit bei Flughafenplanern und Politik nach der Entscheidung des brandenburgischen Oberverwaltungsgerichts in Frankfurt/Oder, das am 10.2.2005 den Landesentwicklungsplan "Flughafenstandortentwicklung" (LEP FS) für unwirksam erklärt hatte.

Der Leiter der gemeinsamen Landesplanungsabteilung wurde entlassen - möglicherweise zu Unrecht. Denn er hatte frühzeitig auf planungsrechtliche Probleme hingewiesen, die entstehen, wenn ein Großflughafen an einem Standort errichtet werden soll, der im Raumordnungsverfahren 1994 für ungeeignet befunden wurde.

Die Länder Brandenburg, Berlin und der Bund hatten sich am 28. Mai 1996 in ihrem Konsensbeschluss über dieses Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hinweg gesetzt. Der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung war eigens aufgestellt worden, um Mängel aus zwei vorangegangenen Planwerken zu beseitigen.Das Gericht gab den Klagen der Umlandgemeinden in vollem Umfang statt. Das ist ein schöner Erfolg zu Beginn einer Reihe weiterer Klagen gegen den geplanten Großflughafen in Schönefeld. Dazu gratuliert der Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Dahme-Spreewald nicht nur Dr. Siebeck, der die Klage für die Umlandgemeinden geführt hatte, sondern auch den Betroffenen.

An der Initiative zu dieser Klage von vier Gemeinden, die vor sechs Jahren gestartet wurde, waren auch Mitglieder des bündnisgrünen Kreisverbands im Februar 1999 beteiligt.Mitglieder des Kreisverbands beobachteten die Verhandlung am 11.2.2005 im Gerichtssaal. Der Schlagabtausch im Gerichtssaal galt neben der Verpflichtung des Landes zur dezentralen Konzentration auch den Punkten, die von den Bündnisgrünen im Landkreis Dahme-Spreewald immer wieder bemängelt wurden:

  • Alternativen sind nicht hinreichend überprüft worden.
  • Die Lärmbetroffenheit wurde unzureichend ermittelt.
  • Der Nachtflugverkehr und die Maximalpegel hätten gesonderter Betrachtung bedurft.

Es bleibt dabei: Schönefeld braucht ein Nachtflugverbot und ist kein geeigneter Standort für einen Großflughafen. Die Finanzierung wird ein Fass ohne Boden für Generationen von SteuerzahlerInnen. Je früher die Politiker umschwenken, desto begrenzter der immense Schaden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zuletzt in ihrem Programm zur Landtagswahl darauf hingewiesen, dass der Standort Schönefeld nach dem Raumordnungsverfahren für einen Großflughafen ungeeignet ist und ein Haushaltsrisiko darstellt.http://www.brandenburg.gruene-partei.de/cms/default/dok/58/58509.jetzt_erst_recht_moratorium_fuer_flughaf.htm

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