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Beschlussvorlage: Maßnahmen für den Klimaschutz

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05.08. 2021 

Beschlussvorlage: Maßnahmen für den Klimaschutz

Die Gemeinde Schönefeld beschließt:

  1. Klimaschutzmanagement
    die Überprüfung, mit welchen Kosten und welchen Einsparungen die Einrichtung einer Stelle zum Klimaschutzmanagement verbunden ist und Bericht in einer der nächsten GV-Sitzungen.
  2. Festsetzung von Klimaschutzzielen in B-Plänen
    die Überprüfung, wie die Festsetzung von Klimaschutzzielen in städtebaulichen und anderen Plänen erfolgen kann und welcher zusätzliche Personalbedarf dadurch in der Verwaltung bei der Umsetzung und der Vorbereitung von Satzungsbeschlüssen entsteht. Außerdem ist zu prüfen, ob sich durch die entsprechende Festsetzung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau und bezahlbaren Mieten ergibt.
  3. Treibhausgasneutrale Energieversorgung von Neubauten
    die Überprüfung, wie für Neubauten eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien durchgesetzt werden kann (z.B. über städtebauliche Verträge, Grundstückskaufverträge und Erbbaurechtsverträge). Darüber hinaus soll untersucht werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den „grauen Emissionen“ (Emissionen durch die Erstellung und den Abriss der Gebäude) bestehen. Außerdem ist zu prüfen, ob sich durch die klimaneutrale Energieversorgung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau und bezahlbaren Mieten ergibt.
  4. Klimaauswirkungen bei allen Beschlüssen berücksichtigen
    Alle an die Gemeindevertretung oder den Hauptausschuss gerichteten Beschlussvorlagen sollen die klimapolitischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Entscheidung berücksichtigen. Das Antragsformular soll künftig ein Feld „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ sowie ein zugehöriges Begründungsfeld enthalten. Für Beschlussvorlagen der Verwaltung kann die entsprechende Prüfung bereits vor Einbringung erfolgen. Vorlagen der Fraktionen sollen unverzüglich nach deren Einreichung bewertet werden. Die Stellungnahme soll vor der Befassung in den Fachausschüssen bzw. vor Beschlussfassung in der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Die Verwaltung soll einen entsprechenden Verfahrensvorschlag und Kriterien für die Bewertung der Klimaauswirkungen erarbeiten.

Begründung:

Die Folgen des Klimawandels sind überall zu spüren. Um die Klimaziele von Paris zu erreichen und das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten, muss die Politik jetzt auf allen Ebenen tätig werden, auch auf der kommunalen Ebene.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Sabine Freund

Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/Die Grünen Schönefeld


Politisches in Schönefeld

 

Ein großer Schritt in Richtung Erneuerbare Energien in Schönefeld: Die Aufstellung des B-Plans für die große Agri-Photovoltaik Anlage in Selchow wurde einstimmig von der Gemeindevertretung beschlossen.
Nach anfänglichen Unsicherheiten und großer Empörung über die große Fläche, die dafür bebaut werden soll, konnte die beteiligte Firma viele Bedenken im Entwicklungsausschuss und den umliegenden Orten ausräumen.

Leider hat der nächste Antrag, über den beraten wurde, das Potenzial, für große Unruhe im Ortsteil Schönefeld zu sorgen. Denn wieder einmal zeigen sich die Probleme mit völlig veralteten B-Plänen, dieses Mal trifft es Wermathen. Die ungünstig zwischen Autobahn, Bahnschienen und vierspuriger Straße am Rand von Schönefeld gelegene Siedlung soll, uralten Plänen folgend, erweitert werden. Nun ging es um Befreiungen von Festlegungen der VE-Pläne. Der Investor hat vor, einiges für mehr Grün, mehr Spielplätze und weniger Parkplätze an der Oberfläche zu tun. Leider zeigt sich jedoch, dass die Forderungen an die soziale Infrastruktur, die vor 30 Jahren galten, heute (und vermutlich auch damals schon) überhaupt nicht ausreichen. So wurde damals die Schaffung von ca. 100 Kita-Plätzen für das Gesamtgebiet festgelegt, zu wenige, selbst für den gestern verhandelten ersten Teil des geplanten Gebietes. Nach den Erfahrungen im Dichterviertel ist zu erwarten, dass durchschnittlich 3 Personen in eine Wohnung ziehen. Und 25% davon sind Kinder und Jugendliche, die Plätze in Krippe, Kita, Hort, Grundschule und weiterführenden Schulen benötigen.
Auch die Anbindung an die umliegenden Straßen wird schwierig, der Investor will mit Berlin verhandeln, damit eine zweite Straße das Gebiet in Richtung Uranusstraße anbindet.
Der Gemeindevertretung waren das zu viele Unsicherheiten, die Vorlage wurde zurückgezogen. 

Ein erster Schritt für die Errichtung des kreislichen Gymnasiums wurde durch die Änderung des Umgriffs eines B-Plans erreicht. Es handelt sich um den B-Plan für die sogenannte Planstraße E, der mit großem Nachdruck erstellt wird, da er für die Verlegung der großen Stromleitung unter die Erde und damit für die Gestaltung des Nordens des Ortsteils Schönefeld besonders wichtig ist. Dadurch werden die beiden Projekte, die besonders eilen, zusammengelegt. Das INSEK-Verfahren wird dadurch nicht gestört.

Eine hitzige Debatte gab es zum Umgang mit Veranstaltungen in gemeindeeigenen Räumen während der Pandemie. Nachdem die Position des Bürgermeisters, dies wegen der steigenden Infektionszahlen auch weiterhin zu verbieten, gestärkt wurde, kam es zu der Einigung, gemeinsam mit den Ortsvorsitzenden ein vernünftiges Konzept zu erarbeiten. 

Unter dem Punkt Sonstiges wurde von der Verwaltung berichtet, dass es in Schönefelder Kitas und Schulen insgesamt fünf Räume gibt, für die die Anschaffung von mobilen Luftfiltern nötig ist. Je nach Größe des Raumes bedeutet das die Anschaffung von bis zu fünfzehn Geräten.

Beschlussentwurf: Ansteckungsgefahr in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Beschlussvorlage: Maßnahmen für den Klimaschutz

 



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